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Amtsblatt 1935 Nr. 09 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Nr. 9

15. August 1935

1. Jahrgang

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Vergnügungssteuer

Unter den Steuern und Abgaben, die nach der Ab¬
gabenteilung den Städten zu selbständiger Bemessung
und alleinigem Verbrauch geblieben waren, stand zu¬
meist die Vergnügungssteuer an erster Stelle; sie stellte
besonders in Städten mit starkem Fremdenverkehr eine
Hauptquelle der Steuereinnahmen der Stadtgemeinde
dar, die auch keiner Kritik seitens der Bevölkerung
begegnete, da sie einen nicht-notwendigen Verbrauch
betraf, an dem obendrein die Einheimischen nur zum
Teil beteiligt waren.

Der Rückgang der Vergnügungssteuer wird gewöhn¬
lich kurz mit der allgemeinen Wirtschaftslage und be¬
sonders mit dem Rückgang der Fremdenzahlen begrün¬
det. In der Hauptsache trifft diese Begründung gewiß
Zu,- bei eingehender Betrachtung können jedoch auch
andere Ursachen aufgedeckt werden, die für die Ent¬
wicklung der Steuereinnahmen keineswegs bedeu¬
tungslos sind.

Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Inns¬
bruck betrugen

Von Aheater-Konsulent Dr. fiembaur

such aufweisen, so ist schon diese Annahme keineswegs
durchaus richtig. Die Besuchergahlen haben nämlich nur
bei einzelnen kulturell bedeutsamen Unternehmungen
stärker abgenommen, und zwar bei den Konzertveran¬
staltungen und bei Vorträgen; die Besucherzahlen von
Sportveranstaltungen, Tanzunterhaltungen sind teil¬
weise gleich geblieben, jene von Boxkämpfen ganz we¬
sentlich gestiegen. Aber auch unser Stadttheater hat in
den Besucherzahlen seit 2 Jahren wieder zugenommen.
Das Innsbrucker Stadttheater weist folgende Besucher¬
zahlen aus:

1931/32

144.715

1932/33

130.161

1933/34

132.624

1934/35

137.137

1931

8 644.535.46

1932

„ 533.424.19

1933

„ 430.060.92

1934

.. 310.901.63

Wenn dieser seit 1931 stark absteigenden Einnahmen-
Kurve gegenüber einfach behauptet wird, die Ursache
hiefür liege in der Tatsache, daß die verschiedenen
steuerpflichtigen Vergnügungen nunmehr geringen Ve-

Soll nun die Heranziehung der einheimischen Bevöl¬
kerung zu den einzelnen Veranstaltungen beurteilt
werden, muß die Hauptfremdenzeit außer Betracht
bleiben und es darf sich die Uebersicht nur auf die Win-
tersaison beziehen. Verschiedene Unternehmungen zei¬
gen in der Winterzeit ein Anwachsen der Besucherzahl:
wenn aber trotzdem das Steuererträgnis auch für diese
Zeit sinkt, ist dies auf die beiden folgenden Umstände
zurückzuführen: einerseits wurden von den Unterneh¬
mern die Eintrittspreise herabgesetzt, um den Einwoh¬
nern den Besuch der Veranstaltungen überhaupt zu er¬
möglichen, so war dies insbesondere auch bei den Fa¬
schingsunterhaltungen der Fall,- andererseits mußte die