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Nr.
4
15.
April
1937
3. Jahrgang
Vaustein-Anleihe
öer Lanöeshauptstaöt
Innsbruck
Prospekt
Der Gemeindetag legt auf Grund seines Beschlusses
vom 4. August 1936 und gemäß Gesetz vom 10. De¬
zember 1936, Landesgesetzblatt Nr. 2/1937. eine in
längstens fünf Jahren rückzahlbare Anleihe im Nenn¬
beträge von 500.000 Schilling zur öffentlichen Zeich¬
nung auf.
Verwenöuny öes Anleiheerlöses
Der Erlös der Anleihe dient einzig und allein zur
Deckung der Kosten des weiteren Ausbaues der Doppel-
Haupt- und Volksschule in Pradl.
Durch den Ausbau der Doppel-Haupt- und Volks¬
schule in Pradl wird unserer Schuljugend ein Heim ge¬
schaffen, das allen Anforderungen des neuzeitlichen
Schulwesens entspricht.
Der Ausbau bildet derzeit die einzige Möglichkeit,
den schon seit vielen Jahren bestehenden Raummangel
an den städtischen Schulen und die zahlreichen damit
verbundenen unangenehmen Begleiterscheinungen zu
beseitigen. Gleichzeitig stellt er einen wertvollen Bei¬
trag der Bevölkerung Innsbrucks zur Arbeitsbeschaf¬
fung dar.
Anleihe-Veöingungen
Die Bausteine lauten auf Schilling.
Der durch die Zeichnung der Bausteine zur Ver¬
fügung gestellte Betrag wird zinsfrei gegeben und
wird von der Stadtgemeinde innerhalb von fünf Jah¬
ren nach der Einzahlung nach vorheriger öffentlicher
Auslosung zurückgezahlt.
Jedes Jahr gelangt ein Fünftel der Anleihe zur Ein¬
lösung.
Jeder Inhaber
von
Bausteinen erhält bei der Ein¬
lösung
der
Bausteine
einen
Zuschlag von IN vom Hun¬
dert
ihres
Nennwertes.
Es werden Bausteine zu 10 8, 100 8 und 1000 8 aus¬
gegeben, die auf den Inhaber lauten. Sie sind vom
15. Mai 1937 datiert und tragen die Unterschrift des
Bürgermeisters und zweier Mitglieder des Gemeinde¬
tages.
Die Verlosungen finden alljährlich im Juni öffent¬
lich statt. Die verlosten Bausteine werden an dem der
Verlosung unmittelbar folgenden 1. Juli Zur Rückzah¬
lung fällig.
Die erste Rückzahlung erfolgt am 1. Juli 1938. die
letzte am 1. Juli 1942.
Feichnungs-Heöingungen
Die Anleihe wird zum Preife des Nennwertes zur
Zeichnung aufgelegt. Der Preis für die gezeichneten
Anleihebeträge ist am Zuteilungstage fällig.
Die Zeichnungsfrist beginnt am 20. März 1937 und
endet am 31. Mai 1937.
Zur Zeichnung der Anleihe sind ausschließlich die
von der Etadtgemeinde aufgelegten Vordrucke zu ver¬
wenden. Diese sind am Schalter 2 im 1. Stock des
Rathauses und beim Torwart des Rathauses erhält¬
lich. Die ausgefüllten Vordrucke können entweder
durch die Post an den Stadtmagistrat eingesendet oder
am bezeichneten Schalter während der Amtsstunden
überreicht werden. Dort werden alle näheren Aus¬
künfte erteilt und können Anmeldungen auch unmittel¬
bar gegen Ausfüllung der aufliegenden Vordrucke er¬
stattet werden.
Die effektive Zuteilung der Bausteine nach Abschluß
der Zeichnung behält sich die Stadtgemeinde vor.
Der Kapitalsanspruch aus den Bausteinen erlischt
durch Verjährung nach 30 Jahren.
Der
Bürgermeister:
Franz Fischer e. h.
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