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Amtsblatt 1955 Nr. 03 - Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck
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Seite 2

Amtsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck

Nummer

auch vielfach des Nachts und au vielen Sonn- und
Feiertagen versehen wird.

Bevor auf die eiuzelnen Arbeitsgebiete naher ein¬
gegangen wird, sei noch bemerkt, das; das städtische
Martlamt — Lebensinillelpolizei im tommeuden
Jahr auf eine 50jährige Tätigkeit zurückblicken darf'
die Aufgaben des Amtes find in diesen langen Jahren
immer dieselben geblieben, ihre Durchführung aber
mußte sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten der
Landeshauptstadt angleichen, mit ihr Schritt halten
und oftmals ihnen vorauseilen. Denn immer wieder
zeigten sich Ansatzpunkte und Verbesserungs'glich-
teiten, welche durch zielstrebige Führuug des Amtes,
Verständnis der vorgesetzten Behörden und tatkräfti¬
ges Einschreiten der Marltamtsbeamten erfaßt wur¬
den und dadurch zu dem heute erreichten hohen Stand
des Marktamtes führten. Die wichtigste Aufgabe des
Amtes, welche bereits bei seiner Gründung durch die
Bestellung eines geprüften Marttkommissärs doku¬
mentiert wurde, ist auch heute noch die Überwachung
des Lebensmittelverkehres, der Lebensmittel-
polizeidienft :

Er findet seine Verankerung im novellierten Le¬
bensmittelgesetz vom 2. Oktober 1951. Er erstreckt sich
in erster Linie auf die Kontrolle der Erzeugung, Ver¬
arbeitung und des Verkaufes von Nahrungs- und
Genußmitteln. Im Bereiche der Stadt Innsbruck
müssen ungefähr 1500 Betriebe, welche zum Teil bis
in die äußersten Randgebiete verstreut liegen, ständig
kontrolliert werden. Jeder Betrieb wird in der Kartei
des Marttamtes evident gehalten und nach bestimm¬
ten Richtlinien (Größe des Betriebes, Geschäftsum-
fang, Zahl der eventuellen bisherigen Beanstandun¬
gen usw.) einmal jährlich oder auch des öfteren revi¬
diert. Diese Revisionen nun dienen dem Aufspüren
verdorbener, verfälschter, nachgemachter, unreifer, an
Nährwert eingebüßter oder gesundheitsschädlicher Le¬
bensmittel' gleichzeitig wird damit auch eine Über¬
prüfung der hygienischen Zustände in den einzelnen
Betrieben verbunden.

1954 wurden 3285 Kontrollen durchgeführt, 5241
Proben einer Untersuchung zugeführt, wovon 2W be¬
anstandet wurden. Die Anzahl der einer Untersuchung
zugeführten und der davon beanstandeten Proben ist
naturgemäß von Jahr zu Jahr einer gewissen
Schwankung unterworfen. So bietet z. V. das derzei¬
tige große Warenangebot nach den Jahren eines über¬
mäßigen Warenhungers für Verfälschungen und dgl.
uur mehr ein spärliches Betätigungsfeld. Durch He¬
bung des Lebensstandards ergab sich eine Umschich¬
tung der Nahrungsgewohnheiten, und zwar von der
einfachen natürlichen Kost zu speziellen Sorten uud
zu verfeinerten, mit allen Raffinessen der Gastronomie
ausgestatteten Speisen. Es geht hier meist nicht mehr
um die im (^odex 2liinent2iiu« iiu8triu^u« festgelegten
und für den Handel mit Lebensmittel verbindlichen
Normen, sondern darum, ob die Verbruuchererwar-
tllug erfüllt wird oder nicht. Dafür können aber keine
Richtlinien festgelegt werden, da wir sonst bei einer
Reglementierung uuserer Nahrung enden könnten,
welche weder vom Erzeuger- noch vom Verbraucher¬
standpunkt aus wünschenswert wäre. Daß aber beim
Revisionsdienst der Lebensmittelpolizeibeamten im¬
mer wieder Lebensmittel aufgegriffen werden, welche

deil Gesetzen und Vestimmuugen nicht entsprechen, das
sollen die folgenden Abschnitte, in welchen die einzel¬
nen Lebensmittel behandelt werden, zeigen.

Milch

Wie in dell vergangenen Jahren so wurde auch im
Berichtsjahr dein Milchverkauf besondere Beachtung
geschenkt. In der Bevölkerung ist zwar immer noch die
Meinung vertreten, daß „gepanschte" Milch im gro¬
ßen Umfange verkauft werde, doch muß hier festge¬
stellt werdeil, daß auf Grund der intensiven Koutroll-
tätigteit der letzten Jahre verfälschte Milch in Inns¬
bruck geradezu Seltenheitswert hat. Anderseits ist es
für den kontrollierenden Beamten heute geradezu ein
Kunststück, Milchfälscher zu überführen, da diese in
raffiniertester Weise versuchen, die Behörden hinters
Licht zu führen. So versuchte ein Landwirt, der übri¬
gens schon einige Male einschlägig vorbestraft war,
mit allen Mitteln sogar noch dem Richter glaubhaft
zu machen, daß seine Milch und sein Rahm vollkom¬
men in Ordnung seien und daß er nur angezeigt wor¬
den sei, weil das Maritami ihn besonders „liegen
habe", wie er sich ausdrückte' erst nach seiller Verur¬
teilung erklärte er sich bereit, in Zukunft die Milch
so zu verkaufen, wie er sie gewinnt. Zwei Kalifleute
erhielten ebenfalls vom Gericht eine empfindliche
Geldstrafe, weil bei ihnen verfälschte Milch, bzw. But¬
ter und Rahm aufgegriffen wurde. Ail dieser Stelle
sei aber auch auf eine größere Anzahl von Milchver¬
laufsstellen hingewiesen, welche in lobenswerter
Weise zu modernen, alleil hygienischen Anforderungen
Rechnung tragenden Milchsondergeschäften ausgebaut
worden sind. Damit ist einem vom Marttamt schon
lange gehegten Wunsche entsprochen, wobei zu hoffen
ist, daß recht bald die restlichen Milchuertaufsstellen
in gleicher oder ähnlicher Weise folgen werden.

Molkereiprodukte

Um den häufigen Klagen über die schlechte B u t-
t e r Abhilfe zu schaffen, wurde im vergangenen Jahr
auf diesem Gebiete eine verschärfte Kontrolle einge¬
führt. Es ist dadurch erreicht worden, daß Beschwerden
nur mehr ganz vereinzelt erhoben wurden und daß
durch vorbeugende Maßnahmen Butter, welche den
Anforderungen nicht mehr entsprach, entweder über¬
haupt nicht in den Verkehr gelangeil konnte oder durch
eine Abwertung eine ihrer Bezeichnung entsprechende
Qualität aufwies. Völlig anders liegeil die Verhält¬
nisse bei der nicht mollereimäßig behandelten L a il d-
butter. Nicht nur daß ein für derartige Erzeugnisse
stark überhöhter Preis gefordert wurde, auch wegen
Verfälschung und falscher Bezeichnung mußte durch
die Marttamtsbeamten scharf durchgegriffen und in
krassen Fällen die Anzeige erstattet werden. So wurde
z.B. eine Landbutter in Knollensorin aufgegrisfeu,
welche zur Verdeckung des topfigen, nahezu zur Hälfte
aus Wasser bestehenden Inneren von einer Schichte
aus guter Butter umgeben war. Auch ill anderen Fäl¬
len mußte die Anzeige wegen Verkaufes verfälschter,
bzw. verdorbener Landbutter erstattet werden.

Anläßlich einer Kontrolle wurde die Beobachtung
gemacht, daß der zum Verkauf bestimmle Eininenlaler
Käse qualitätsmäßig nicht seiuem Preise entsprach.