messen des Fürsorgeträgers gestellt
hat; z. B. Gewährung eines Für¬
sorgedarlehens, Ausbildung eines
Minderjährigen für einen bestimm¬
ten Beruf u. a. Dem Fürsorgeträger
obliegt die Pflicht, seine Leistungen
sowohl auf Art, Maß und Dauer
des Notstandes, als auch auf die
Person und die örtlichen Verhält¬
nisse abzustimmen. Die Entschei¬
dung ist im Einzelfall dem verant¬
wortungsbewußten Ermessen des
Fürsorgeträgers — es ist dies nicht
mehr die Gemeinde, sondern der
sogenannte Fürsorgeverband —
überlassen.
Die öffentliche Fürsorge der Ge¬
genwart ist gekennzeichnet durch
ein hochentwickeltes System an so¬
zialer Hilfe, dem die Anerkennung
einer gesellschaftlichen Verpflich¬
tung gegenüber dem einzelnen
Hilfsbedürftigen zugrunde liegt. Sie
bietet dem Hilfsbedürftigen kein
Almosen, keine Gnadenleistung; sie
setzt sich zum Ziel, ihm zu helfen,
den Zustand der Hilfsbedürftigkeit
zu überwinden, ja sogar dessen
Entstehung vorzubeugen. Die Mas¬
senfürsorge, die offenkundiger Ar¬
mut längst vergangener Jahre und
fühlbarem Mangel wirksamer so¬
zialer Vorsorge entsprang, kann als
überwunden angesehen werden,
sofern ein krisen- und katastrophen¬
freies Wirtschafts- und Gesell¬
schaftsleben gewährleistet er¬
scheint.
Der Kreis der öffentlich Befürsorg-
ten vermindert sich von Jahr zu
Jahr, nicht nur durch das Ausschei¬
den von Sozialrentnern aus der öf¬
fentlichen Fürsorge und durch die
Der Gemeinderat der Landeshaupt¬
stadt Innsbruck trat am 12. Juli
1968 unter Vorsitz von Bürgermei¬
ster Dr. Lugger zu einer Geschäfts¬
sitzung zusammen.
Auf Antrag des Stadtsenats wurden
die in der Beilage verzeichneten
Richtlinien für die Gewährung von
Ausbildungsbeihilfen beschlossen.
Der Gemeinderat beschloß bis zu
einer Novellierung des Innsbrucker
Gemeindebeamtengesetzes die An-
gleichung des Gehaltsschemas für
Beamte in handwerklicher Verwen¬
dung an das Schema für Beamte in
handwerklicher Verwendung des
Bundes, das mit 1. Oktober 1968 in
Kraft tritt. Der Stadtsenat wurde er¬
gesetzliche Altersversorgung bis¬
lang ungeschützter Bevölkerungs¬
kreise, sondern auch durch die wirt¬
schaftliche Konsolidierung unseres
Vaterlandes. Die Grenzen relativer
und absoluter Armut haben sich
verwischt.
Die Verminderung der Quantität
der Fürsorge führt zu einer Verbes¬
serung der Fürsorgeleistungen. Im¬
mer deutlicher tritt dafür die per¬
sönliche Hilfe in den Vordergrund.
Wieviele Menschen gibt es doch,
die, wie auch in den zurückliegen¬
den Zeitläufen, heute und in Hin¬
kunft vom Schicksal nicht irgendwie
mehr oder weniger hart angefaßt
werden! Viele vermochten bzw. ver¬
mögen es nicht zu überwinden und
bleiben auf der Strecke. Junge Men¬
schen werden davon mitbetroffen,
sei es durch zerrüttete Familienver¬
hältnisse, sei es durch den verderb¬
lichen Einfluß ihrer Umgebung.
Der soziale Wert des Fürsorge¬
systems erweist sich stets in der
Handhabung der Praxis, die nur in
echter Betreuungs- und Erziehungs¬
arbeit mit einem unverfälschten Ein¬
fühlungsvermögen für alle Hilfe¬
bedürftigen und für alle Lebens¬
nöte erblickt werden kann. Auf vie¬
len Gebieten der Fürsorge bleibt
noch manches zu tun, sowohl in der
Alters- wie in der Jugendfürserge,
in der Familienfürsorge wie in der
Fürsorge für Kranke, Körper- und
Sinnesbehinderte und für viele, die
der sozialen Wiedereingliederung
harren. Letztlich muß eine richtig
gelenkte, für alle menschlichen Be¬
lange aufgeschlossene Individual-
fürsorge die Losung der Zukunft
sein.
mächtigt, für jene Fälle, die nicht
in den Genuß der mit 1. 10. 1968
zustehenden Gehaltserhöhung
kommen, eine vorübergehende
Sonderregelung durch Gewährung
von abbaufähigen Ausgleichszula¬
gen in Einzelfällen zu treffen.
In Entsprechung des § 33 Abs. 3
Gemeindesanitätsgesetz wurde für
die städtischen Friedhöfe eine neue
Friedhofsordnung beschlossen und
der Meinung Ausdruck verliehen,
daß noch in diesem Jahre für die
nichtstädtischen Friedhöfe ebenfalls
eine Friedhofsordnung zu beschlie¬
ßen sei.
Weiters beschloß der Gemeinde¬
rat die Umbenennung der Bahn¬
hofstraße in Hötting in „Santifaller-
straße" und es wurde die offizielle
Bezeichnung „Gaswerkbrücke" für
die Brücke beim Hallenbad festge¬
legt.
Auf Antrag des Finanzausschusses
wurden folgende Nachtragskredite
bewilligt: Als Beitrag für den Um¬
bau des Landestheaters fünf Millio¬
nen Schilling, für die Baukosten der
Hauptfeuerwache Hunoldstraße
246.000.— S, für Gebühren und Ab¬
gaben, die durch den Erwerb von
Geschäftsanteilen der Neuen Hei¬
mat entstanden sind, 510.000. — S,
für den Einbau des Kanalbauhofes
im Zentrallager des Wasserwerkes
325.000. — S, für die Adaptierung
von Räumlichkeiten im Rathaus für
die Tuberkulosen-Fürsorgestelle
600.000— S und für die Ausstel¬
lung „Innsbrucks Haushalt 1968 —
eine Stadt gibt Rechenschaft" im
Rahmen der Innsbrucker Messe und
die Herausgabe einer Broschüre
dazu 299.500.— S.
Nachstehende Kredite wurden für
außerordentliche Bauvorhaben frei¬
gegeben: Für die Hauptschule Sag¬
gen-Reichenau 1 Million S, für den
Kindergarten Reichenau-Süd
1,850.000 S, für die Differenzkosten
für den Brückenbau beim Auto¬
bahnanschluß-Ost 2 Millionen S,
für die Wiederherstellung der Prad-
ler Straße nach Neuverlegung von
Straßenbahngeleisen 1 ,400.000.— S,
für die Aufschließungsarbeiten
im Siedlungsgebiet Kranebitten
120.000.— S und für die Weiterfüh¬
rung der Bauarbeiten am Haupt¬
klärwerk sowie die Vorbereitung
der Kanalbauarbeiten 1 Million S.
Dem Grundstücksverkehrsfonds
wurden 4 Millionen S zugewiesen.
Auf Antrag des Verwaltungsaus¬
schusses für die Versorgungsunter¬
nehmungen in den Stadtwerken
wurde der lastenfreien Abschrei¬
bung eines Teilstückes der Gp. 261,
KG Mutters,
zugestimmt.
Auf Empfehlung des Bauausschus¬
ses wurden folgende Bebauungs¬
planänderungen genehmigt:
5/t, Arzl — Mühlau, Einkaufszen¬
trum
5/u, Arzl — Mühlau, im Bereiche
Schützenstraße
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An-der-Lan-Str.
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Aus dem Gemeinderat
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